Über das Ausbildungsprogramm
Spezialität 40.05.04 Gerichts- und Staatsanwaltschaft, Spezialisierung Staatsanwaltschaft ist eine Kombination aus tiefen theoretischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Rechts und praktischen Fähigkeiten der Staatsanwaltschaft. Die Spezifität der Staatsanwaltschaft bedingt das Studium einer breiten Palette von Rechtszweigen sowie spezieller Profildisziplinen durch Studenten.









